Nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte und des osterreichischen Verfassungsgerichtshofs schutzen die Europaische Menschenrechtskonvention und die osterreichische Bundesverfassung das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung in umfassender Weise, namlich sowohl das Recht auf wirksamen Schutz vor ungewollter Sexualitat als auch das Recht zu gewollter Sexualitat. Im 1. Teil untersucht die Arbeit, inwieweit gangige sexualstrafrechtliche Jugendschutzbestimmungen dieses umfassende Selbstbestimmungsrecht wahren. Der 2. Teil ist als Materialsammlung konzipiert und enthalt eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse aller zuganglichen einschlagigen empirischen Untersuchungen des deutschen und des englischen Sprachraums sowie einen bislang einzigartigen Rechtsvergleich aller europaischen und der bedeutendsten aussereuropaischen Rechtsordnungen mit den jeweiligen sexualstrafrechtlichen Jugendschutzbestimmungen im Wortlaut."