Individualbehinderung (§ 4 Nr. 10 Uwg) Durch Kennzeichenrechte
Marken und andere Kennzeichen stellen einen wichtigen Faktor fur den Wert von Unternehmen dar. Der Vermoegenswert einer Kennzeichnung erwachst aus dem Verbietungsrecht, das dem Kennzeichen als Ausschliesslichkeitsrecht innewohnt, und dem damit verbundenen Monopolrecht. Hieraus folgt gleichzeitig eine Behinderungskomponente, welche dem System der Kennzeichenrechte eigen ist. Dennoch sehen sich die Akteure am Markt einem gewissen Missbrauchspotential von Kennzeichenrechten ausgesetzt. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Missbrauchsfalle hinsichtlich des Erwerbs und der Ausubung von Kennzeichenrechten und zeigt Reaktionsmoeglichkeiten der Betroffenen auf der Grundlage der 3 I, 4 Nr. 10 UWG auf. Dabei wird auch auf die parallele Problematik der boesglaubigen Markenanmeldung nach 8 II Nr. 10 MarkenG eingegangen.