Rechtsklugheit - Beitrag zu einer Rhetorischen Rechtstheorie
Rechtsklugheit - Jurisprudenz - ist nicht Rechtswissenschaft. Die Rechtsklugheit ist die menschliche Fahigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen; verstanden als eine habitualisierte Denk- und Handlungsweise vom begrundenden Reden und begrundeten Entscheiden. Idealvorstellungen von Rechtswissenschaft, Rechtslogik, Rechtsrationalitat und Rechtsmethodik dominieren in der Gegenwart das rechtstheoretische Angebot der Selbstbeschreibungsmuster. Der vorwissenschaftliche Begriff Rechtsklugheit hingegen findet kein theoretisches Interesse. Angeregt durch die Vorarbeiten aus der sogenannten Rhetorischen Rechtstheorie schlagt der Verfasser die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung fur eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.
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