Der Nachtrag zum bewährten Kommentar zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG) enthält die Änderungen, die zum einen durch das seit 1. 1. 2002 in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsgesetz und zum anderen durch das seit 1.4.2002 in Kraft getretene 4. Bundeszentralregister-Änderungsgesetz (BZRGÄndG) eingetreten sind.
Dem Nachtrag ist zunächst der aktuelle BZRG-Gesetzestext vorangestellt. Danach informiert eine Einleitung in Kürze über die wesentlichen, seit dem Jahr 2000 eingetretenen Gesetzesänderungen des BZRG. Im Kommentarteil werden dabei lediglich die geänderten Vorschriften vorangestellt, um sogleich den Einstieg wie auch eine Anknüpfung an die 4. Auflage des Kommentars zu gewährleisten. Damit findet sich sowohl der Erstleser - des Nachtrags - als auch der Querleser, der in Verbin-dung mit der 4. Auflage die Änderungen durch den beiliegenden aktuellen Nachtrag kompakt geliefert bekommt, zurecht. Insgesamt wird damit eine Aktualisierung der 4. Auflage vorgenommen, so dass diese entweder separat durch den Nachtrag alleine oder zusammen mit der 4. Auflage erreicht wird. Alternativ wird damit der Nachtrag als Kombinationsausgabe zusammen mit der im Jahr 2000 erschienenen 4. Auflage des Kommentars zum BZRG erhältlich sein.
Als Zusatz gegenüber der 4. Auflage des Kommentars enthält der Nachtrag die drei zum BZRG ergangenen Verwaltungsvorschriften (1., 2. und 3. BZRVwV) zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes für die Anwendung der Verwaltungs- und Justizbehörden. (Ausfüllanleitung für Verwaltungs- und Justizbehörden). Die Kommentierung des Nachtrags ist jedoch entsprechend so ausgerichtet, dass dieser auch unabhängig von der 4. Auflage als separater kleiner Kommentarband angewandt werden kann.