Reform Des Eigenkapitalersatzrechts Im System Der Gesellschafterhaftung - Unter Beruecksichtigung Der Aenderungen Durch Das Momi
Das Eigenkapitalersatzrecht steht vor dem Umbruch. Im Juni 2008 hat der Bundestag mit dem MoMiG eine umfassende Reform des GmbH-Rechts beschlossen, die am 1. November 2008 in Kraft getreten ist. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts. Diese Arbeit untersucht den Wandel dieses Rechtsinstituts. Ausgangspunkt sind das Recht vor der Reform und eine Darstellung des Deregulierungsdrucks durch Scheinauslandsgesellschaften und Basel II. Besonders bedurfen die Regelungen aber einer neuen Legitimation, da die Anknupfung an die Kapitalerhaltung uberholt ist. Grundlage fur einen Normzweck kann ein angemessener Risikoausgleich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die neuen Regelungen mit diesem Ansatz vereinbar sind.