Internationaler Patentschutz vor staatlichen Gerichten ist eines der grossen Probleme der Justiz. Trotz intensiver Bemuhungen ist es bisher nicht gelungen, ein echtes europaisches Patent zu schaffen. Der Schutz ist vielmehr auf das Gebiet des jeweiligen Patenterteilungsstaates begrenzt. Im Gegensatz zu seiner wirtschaftlichen Internationalisierung gehoert der rechtliche Patentschutz zudem zu einem Bereich, der noch in besonderer Weise durch einzelstaatliche Vorbehalte und rein nationale Schutzmechanismen gekennzeichnet ist. Schiedsgerichtsbarkeit kann die Erledigung aller Verfahren vor einem Schiedsgericht ermoeglichen. Sie kann damit Klageverfahren vor zahllosen uber den Globus verteilten Spruchkoerpern mit der Gefahr widerspruchlicher Entscheidungen vermeiden. Auf Probleme und Grenzen trifft die schiedsrichterliche Erledigung von Patentstreitigkeiten dadurch, dass einzelne Staaten Rechtsschutz in diesem Bereich dem ordre public zuordnen. Auch die Schiedsfahigkeit von Patentbestandsfragen und die Frage nach dem anwendbaren Recht sind noch nicht abschliessend geklart. Offen ist, in welchem Umfang Rechtswahlen moeglich sind und welche Bedeutung sie fur das Verfahren haben koennen. Die sich aus dieser Problemlage ergebenen Fragen schiedsrichterlicher Patentverfahren will diese Arbeit aus Sicht des deutschen und des schweizerischen Rechts klaren. Dabei widmet sie sich auch der sinnvollen Formulierung von Schiedsvereinbarungen.