Im eigenverwalteten Insolvenzverfahren bleibt der Schuldner ausnahmsweise verfugungsbefugt. An Stelle eines Insolvenzverwalters wird lediglich ein uberwachender Sachwalter bestellt. In der Praxis spielt die viel kritisierte Eigenverwaltung kaum eine Rolle. Die Arbeit beleuchtet zunachst die Rechtswirkungen der Eigenverwaltung, insbesondere die Verteilung der Kompetenzen zwischen Schuldner und Sachwalter. Der Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten der Gesellschaftsinsolvenz. Nach dem vor allem teleologischen Ansatz des Autors bleibt die gesellschaftsrechtliche Kompetenzverteilung - mit wenigen Ausnahmen - von der Eigenverwaltung unberuhrt. Weiterhin geht die Untersuchung auf die Haftung der Gesellschaftsorgane in der Eigenverwaltung ein. Ausgehend von den vorherigen Erkenntnissen werden zuletzt die Voraussetzungen einer Anordnung der Eigenverwaltung sowie praktische Einsatzmoeglichkeiten untersucht.