Beweisverwertungsverbote Im Arbeitsgerichtlichen Verfahren
Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videouberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden durfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Loesungsvorschlagen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstosses gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgepragte Gebot zu redlicher Prozessfuhrung regelmassig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.