Über Gegenstand und Reichweite der Beschlagnahmeverbote wird in Wissenschaft und Rechtsprechung lebhaft gestritten. Nicht einmal über grundlegende Fragen konnte bislang eine Einigung erzielt werden. Das liegt zum einen daran, daß die bisherige Diskussion überproportional durch eine Einzelbetrachtung spezifischer Gruppeninteressen geprägt ist. Zum anderen ist die Debatte zu sehr auf das Verhältnis zwischen dem Interesse an der Wahrheitsforschung einerseits und dem individuellen Geheimhaltungsinteresse andererseits verengt. Vor allem in der Wissenschaft wird seit geraumer Zeit zur Konkretisierung von Inhalt und Grenzen der Beschlagnahmeverbote zunehmend auf den Schutz des Beschuldigten vor einer erzwungenen Selbstbelastung sowie auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgegriffen.Auf der Grundlage der Zeugnisverweigerungsrechte arbeitet Monika Görtz-Leible den Inhalt und die Grenzen des § 97 StPO heraus und fügt diese in einem in sich schlüssigen System zusammen. Dabei stellt sie die notwendigen Bezüge zum Verfassungsrecht her und zeigt das Verhältnis der §§ 94, 95 und 97 StPO untereinander sowie zu den Zeugnisverweigerungsrechten auf. Auf dieser Grundlage können bislang strittige Fragen gelöst werden. Die gesetzgeberische Konzeption der Beschlagnahmeverbote und Zeugnisverweigerungsrechte ist nach Ansicht der Autorin im wesentlichen in sich schlüssig und konsequent. Deshalb sieht sie keinen grundlegenden Bedarf zur Reform des § 97 Abs. 1 StPO.