Sanktionen sind ein wirksames Instrument des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn sich diese Sanktionen nicht gegen Staaten, sondern gegen Einzelne richten? In welcher Form und in welchem Umfang steht dem betroffenen Individuum die Moeglichkeit offen, gegen solche Sanktionen den Rechtsweg zu beschreiten? Kann eine solche Massnahme des UN-Sicherheitsrates uberhaupt rechtmassig sein, wenn ein Rechtsweg nicht oder nur eingeschrankt offen steht? Die Frage nach Rechtsschutzmoeglichkeiten des Einzelnen gegen Massnahmen des UN-Sicherheitsrates, die ihn direkt betreffen, steht im Zentrum dieser Arbeit. Sie beleuchtet kritisch die hochaktuelle Frage der sogenannten "targeted sanctions" und deren Auswirkungen auf das Recht auf effektiven Rechtsschutz und den damit einhergehenden Konflikt zwischen dem Voelkerrecht auf der einen und dem Europarecht sowie dem individualstaatlichen Recht auf der anderen Seite.