Durchgriffswirkung Von Maßnahmen Der Un Und Ihrer Sonderorganisationen Unter Besonderer Beruecksichtigung Von Resolutionen Des U
Die "Durchgriffswirkung" von Massnahmen der UN ist erst seit kurzem Thema der Voelkerrechtslehre. Insbesondere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates weisen Durchgriffswirkung auf, indem sie sich unmittelbar an nicht-staatliche Akteure richten. Damit verbunden ist die Entwicklung der UN zur supranationalen Organisation. Die Durchgriffswirkung wird dogmatisch mit einer dynamischen Auslegung der UN-Charta und der "implied powers"-Doktrin begrundet. Verfassungsrechtlich sind die UN mittlerweile als zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne von Art. 24 Abs. 1 GG zu qualifizieren. Die Arbeit stellt die dynamische Entwicklung der Spruchpraxis des Sicherheitsrates dar und untersucht die mit der Durchgriffswirkung verbundenen voelker- und verfassungsrechtlichen Spannungsfelder.