Die Beweislast Im Sozialrecht
Die Entscheidung eines Rechtsstreits nach der Beweislast wird notwendig, wenn die von den Parteien und/oder dem Gericht betriebene Aufklarung des Sachverhalts ohne eindeutiges Ergebnis geblieben ist. Die in solchen Fallen streitentscheidende Frage, wer die Beweislast zu tragen hat, ist im burgerlichen Recht Gegenstand umfangreicher Literatur und differenzierter Rechtsprechung. Im Verwaltungsrecht - und hier besonders im Sozialrecht - werden hingegen die fur das Zivilrecht entwickelten Dogmen unreflektiert ubernommen, ohne dass die hier bestehenden besonderen Interessenlagen berucksichtigt werden. Das materielle Gerechtigkeitsdefizit dieser Vorgehensweise aufzuzeigen sowie interessengerechtere Losungen anzubieten, ist Ziel dieser Arbeit."