Der "Altoesterreicher" Hermann Heller (1891-1933) gilt neben Hans Kelsen oder Carl Schmitt als klassischer Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts. Hellers Kampf gegen den Nazismus, sein Einsatz fur den sozialen Rechtsstaat, sein Wirken im Arbeiterbildungswesen, sein akademisches Wirken an den Universitaten Berlin und Frankfurt und seine Stellung in den juristischen Methodenkonflikten der Weimarer Republik sind bekannt. Hier wird Hellers Auseinandersetzung mit der idealistisch burgerlichen Geschichtsphilosophie Hegels, mit dem burgerlichen Historismus von Ranke, Droysen, Treitschke, Meinecke bis zu Troeltsch und K. Mannheim, sowie Hellers Stellung zum Historischen Materialismus von Marx und Engels, ferner zu den Histomat-Deutungen von Kautsky, Korsch, Lukacs und den "Austromarxisten" beschrieben. Die Stellung der Juristen zum Historismus seit den 1880er Jahren wird vergleichend am Beispiel von Gierke, Bergbohm, Preuss, Radbruch, E. Kaufmann, Schmitt, Holstein, Smend u.v.a.m. dargestellt. Im Anhang findet sich ein Beitrag zur Analyse der NS-Jurisprudenz seitens der Frankfurter Schule.