Um die Gründe des geistigen Eigentums wird in den verschiedenen Eigentumswissenschaften heftig gestritten. Dies ist für die juristische Eigentumstheorie zwar sehr anregend, stellt sie aber gleichzeitig vor die Aufgabe, sich ihrer begrifflichen Grundlagen und der Bedingungen von Interdisziplinarität zu versichern.Dies zeigt sich bei den disparaten und stets neuen Formen des geistigen Eigentums immer dann besonders, wenn die Rezeption fachfremder Gründe an den Zwängen des juristischen Gegenstands scheitert. Michael Goldhammer zeigt, wie das Begriffsproblem als normatives Moment der Begründungsdebatte verstanden werden muss und mit der inhaltlichen Rechtfertigung wechselseitig so zusammenspielt, dass es im Diskurs nicht ignoriert werden kann. Hierzu bedient er sich der US-Eigentumstheorie, die sich der Frage spiegelverkehrt nähert und dadurch interessante Aufschlüsse zulässt. Anhand einer systematischen Rekonstruktion werden Strukturmerkmale entwickelt und mittels konkreter Fälle dem Praxistest unterworfen.Carl-Gareis Preis der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth 2012.