Vom legislativen Sozialexperiment bis zur Polizeiverfügung: Hoheitsträger treffen ständig Entscheidungen auf der Basis von Annahmen über die Zukunft. Die darin liegende Ungewissheit belastet, schafft aber auch Raum für Gestaltung und Innovation. Mit dieser Ambivalenz umzugehen, ist Aufgabe des Öffentlichen Rechts. Es soll zukunftsgerichtete Entscheidungen ermöglichen und zugleich die Maßstäbe der Akzeptanz sichern. Wie dies gelingt, analysiert Michael Goldhammer in seiner Untersuchung. Er begreift die Prognoseentscheidung als Querschnittsthema des Öffentlichen Rechts und zeigt anhand ausgewählter Referenzgebiete, wie sich die Logik hoheitlicher Prognosen abhängig von Sachbereich und Rechtsbindung ändert. Auf dieser Basis plädiert der Autor für ein Verständnis von Interdisziplinarität, das offen für fachwissenschaftliche Angebote ist, zugleich aber die Hoheitsträger als aktive und intervenierende Faktoren der Prognostik ernst nimmt.