Die seit 2000 geltende Fassung des Art. 16 Abs. 2 GG ermöglicht die Auslieferung von Deutschen auch an internationale Gerichtshöfe. Ausgehend von der Bindung der deutschen Staatsgewalten an die Verfassung erarbeitet Christina Globke eine dogmatische Konstruktion, die sowohl den Forderungen des Grundrechtsschutzes als auch den Anforderungen flexibler internationaler Zusammenarbeit gerecht wird. Die im Zentrum stehende Analyse der Art. 24 Abs. 1 und 16 Abs. 2 S. 2 GG zeigt, dass beiden Normen eine parallele dogmatische Konstruktion des Grundrechtsschutzes zu Grunde liegt. Durchgriff und Zugriff auf eine Person durch einen nichtdeutschen Hoheitsträger wirken sich in derselben Weise auf die Gewährleistungspflicht des deutschen Staates für die Grundrechte aus. Schließlich wird der Internationale Strafgerichtshof als der Hauptanwendungsfall unter die Tatbestandsmerkmale der untersuchten Artikel subsumiert.