Die Anenzephalie ist eine in der embryonalen Entwicklung entstehende Fehlbildung, gekennzeichnet durch das Fehlen des Grosshirns. Aufbauend auf der Darstellung des medizinischen Sachverhaltes untersucht die Arbeit den strafrechtlichen Schutz des Anenzephalen unter dem Gesichtspunkt des Schwangerschaftsabbruchs. Im Vordergrund steht die Frage nach dem rechtlichen Status der anenzephalen Frucht, den Kriterien ihres -Lebens-, der Tragweite der Hirntoddefinition. Hierzu wird erstmalig eine eingehende, diskursiv angelegte juristische Analyse vorgelegt. Ausgangspunkt ist eine Systematisierung der im vorwiegend medizinethischen Schrifttum gefuhrten Diskussion unter Einbeziehung der in den USA zum (rechts)ethischen Status des Anenzephalen erorterten Positionen. Untersucht wird ferner, ob die fur die kindliche Indikation geltende 22-Wochenfrist auch im Falle der anenzephalen Leibesfrucht zu beachten ist."