Ausgleich Und Abfindung Der Minderheitsaktionaere Der Beherrschten Aktiengesellschaft Bei Verschmelzung Und Spaltung
Besonders haufig sind an einer Umwandlung verbundene Unternehmen beteiligt. Das UmwG tragt diesem Umstand teilweise Rechnung, indem es Umwandlungsvorgange erleichtert oder verscharft. Der Gesetzgeber war sich bei der Novellierung des Umwandlungsrechts durchaus der Probleme bewusst, die sich fur den Minderheitenschutz ergeben, sah jedoch davon ab, diese luckenlos zu regeln. Er wollte der Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht vorgreifen, sondern die Ergebnisse der dort gefuhrten Diskussion abwarten. Dieser Aufforderung der Legislative gilt es sich zu stellen und an der Nahtstelle zwischen Konzern- und Umwandlungsrecht Loesungen zu entwickeln, die dem Minderheitenschutz Rechnung tragen.