Den ausseren Anlass fur die vorliegende Untersuchung bot das 6. Strafrechtsreformgesetz (6. StrRG), welches zum 01. 04. 1998 in Kraft getreten ist. Die Arbeit widmet sich der Neufassung der Zueignungsdelikte, wobei die Unterschlagung im Mittelpunkt steht. Nach einem UEberblick uber die Zueignungsbegriffe und den Gegenstand der Zueignung wird die sogenannte Manifestation der Zueignung in ihrer Bedeutung fur den Deliktstypus gewurdigt und inhaltlich bestimmt. Es folgt eine Abgrenzung von Taterschaft und Teilnahme sowie eine Eroerterung der Drittzueignungsproblematik, wie sie sich nach der Reform darstellt. In einem weiteren Abschnitt wendet sich die Arbeit den einzelnen Tatbestanden der Zueignungsdelikte zu, wobei die Unterschlagung nunmehr als Grundtatbestand begriffen und der Diebstahl als "Zueignung durch Wegnahme" definiert wird. Die Untersuchung schliesst mit der Erlauterung einiger erganzender Sondertatbestande.