Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Neuregelung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Das geltende Embryonenschutzgesetz ist aufgrund der medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklung überholt. Deshalb ist es notwendig, das Fortpflanzungsmedizinrecht umfassend zu novellieren. Der vorliegende Entwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage werden Neuregelungen für die künstliche Befruchtung, die Präimplantationsdiagnostik, die Samen- und Eizellenspende, den Embryonentransfer, die Leihmutterschaft sowie den Umgang mit "überzähligen" Embryonen vorgeschlagen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.