Es ist Aufgabe der Rechtsordnung sicherzustellen, dass der individuelle Wille respektiert wird, und zwar auch im Alter, bei Pflegebed rftigkeit und bei Behinderung. Wenn Personen aufgrund einer psychischen Krankheit (z.B. Demenz) oder geistigen Behinderung Entscheidungen nicht mehr ohne Schaden f r sich selbst treffen k nnen, bed rfen sie jedoch eines besonderen rechtlichen Schutzes. Ausgehend von einer rechtstats chlichen Erhebung zu Alter und Pflegebed rftigkeit werden in einem Rechtsvergleich zwischen sterreich und Deutschland die verfassungs- und privatrechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung und Privatautonomie untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Zivilrecht gelegt, das die Grundlage f r die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern im Pflegebereich und den Konsumenten, den pflegebed rftigen Menschen, darstellt. Dar ber hinaus behandelt die Arbeit allgegenw rtige Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und der Versorgung pflegebed rftiger Personen.