Facultas Vel Licentia Imponendi Tributa Sacerdotibus - Partikularrechtliche Untersuchung Zu Den Dioezesanen «Pflichtabgaben» Der
Bis zu 10% ihrer Einkunfte leisten oder leisteten Priester an -Pflichtabgaben- v.a. zu Ruhegehaltskasse/Emeritenanstalt, Diasporahilfe und Haushalterinnenzusatzvorsorgung. Entsprechende Regelungen und Gebrauche des partikularen kanonischen Rechts werden fur die Gebiete der Diozesen Deutschlands und die Zeit von ca. 1910-92 untersucht. Recht und Verwaltungspraxis der Staatsleistungen wurden als Umstande der kirchenrechtlichen Regelung, der Wandel vom Benefizial- zum Gehaltssystem (etwa Aufbesserung bzw. Erganzung sowie Mehrertragsabschopfung beim Pfrundeneinkommen) als Hintergrund der -Pflichtabgaben- berucksichtigt. Einbezogen wurden neben dem Diozesanrecht v.a. Beschlusse und Absprachen der Bischofskonferenzen und die Praxis der romischen Kurie (Indulte etc.)."