Die Erzbischoefe von Mainz waren kraft ihrer Stellung als Metropoliten der groessten deutschen Kirchenprovinz, als Kurfursten und Erzkanzler selbstbewusste Herren. Die Unterordnung unter den Apostolischen Stuhl, die konkurrierende Jurisdiktion des Papstes und die Eingriffe der Roemischen Kurie in ihre Regierung waren ihnen lastig. Die Vorbehalte des Heiligen Stuhls bei Rechtsakten wie Dispensen empfanden sie als demutigend. Da erschien 1763 das Werk des Febronius, das ihnen die Argumente zu liefern schien, mit denen sie sich aus der druckenden Abhangigkeit befreien zu koennen vermeinten. Im Verein mit den beiden anderen geistlichen Kurfursten (Koeln und Trier) traten sie mit ihren Beschwerden, den Koblenzer Gravamina, an die OEffentlichkeit (1769). Alle vier deutschen Metropoliten fanden sich auf dem Emser Kongress (1786) zu einem Oppositionsmanifest zusammen gegen die vom Heiligen Stuhl einzuholenden Fakultaten, Genehmigungen und Bestatigungen sowie gegen die jurisdiktionellen Befugnisse der papstlichen Nuntien. Papst Pius VI. wich vor dem Aufbegehren nicht zuruck und verteidigte entschlossen die papstlichen Rechte. Die politischen und militarischen Ereignisse des ausgehenden 18. und des anhebenden 19. Jahrhunderts nahmen den Metropoliten den Wind aus den Segeln. Im Grunde ging der Streit um den Universalepiskopat des Papstes im Verhaltnis zu der ordentlichen Gewalt der Bischoefe. Er fand seinen dogmatischen Abschluss auf dem Ersten Vatikanischen Konzil.