Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis der vorläufigen Insolvenzverwaltung zur Insolvenzanfechtung im eröffneten Verfahren. Die besonderen Fragestellungen, denen sich die Arbeit widmet, sind sowohl für den vorläufigen Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger von großer praktischer Relevanz. Tatsächlich besteht zwischen der Massesicherung und der Gläubigergleichbehandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren eine petitio principii. Diese tritt deutlich hervor, wenn an der angefochtenen Rechtshandlung nicht nur der Schuldner, sondern auch der vorläufige Insolvenzverwalter beteiligt ist und sich der Anfechtungsgegner später auf sein Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit der Rechtshandlung beruft.
Anliegen der Arbeit ist es, die widerstreitenden Prinzipien vor diesem Hintergrund zum Ausgleich zu bringen. Die verschiedenen Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die Bezüge zum Haftungsrecht der §§ 60, 61 InsO und Fragen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos werden berücksichtigt.