Was sind Gegenstände, Methoden und Aufgaben der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht? Alle Elemente, über die sich eine Wissenschaft gemeinhin definiert, stehen aktuell zur Diskussion. Gehört neben dem positiven Recht auch die Rechtspolitik zu den Gegenständen des Fachs? Wie weit sollte es sich den Sozialwissenschaften gegenüber öffnen? Wie kann eine reflektierte Rezeption sozialwissenschaftlicher Forschung aussehen, die einerseits die Vorteile wissenschaftlicher Arbeitsteilung nutzt und andererseits den Besonderheiten der Rechtswissenschaft Rechnung trägt? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von der allgemeinen Wissenschaftstheorie lernen? Braucht das Fach eine eigene, fachspezifische Wissenschaftstheorie? Was kann die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht von früheren wissenschaftstheoretischen Debatten lernen? Und wie positioniert sich die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht zwischen wissenschaftstheoretischen Ansprüchen und ihrem charakteristischen Anwendungsbezug? Diesen Fragen gehen die Autoren der Beiträge in diesem Band nach.