Zur Lehre Vom Allgemeinen Bankvertrag
Die Lehre vom allgemeinen Bankvertrag stellt die von den Einzelvertragen isoliert betrachteten allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Kreditinstitut und Kunden auf eine eigenstandige, rechtsgeschaftliche Grundlage. Zum Inhalt dieses allgemeinen Bankvertrages sollen neben der Vereinbarung der AGB der Banken oder Sparkassen vor allem die rechtsgeschaftliche Begrundung der Bankverbindung und hieraus abgeleitete Verhaltens- und Kontrahierungspflichten des Kreditinstituts gehoren.
Die Frage nach Existenz und Inhalt des allgemeinen Bankvertrages beantwortet der Verfasser mittels einer Untersuchung zentraler Wirkungsbereiche (Geheimhaltung, Kreditauskunft, Beratung, Schutz der Kundeninteressen) der Bankvertragslehre."