Lock-Up Vereinbarungen - Veraeußerungsbeschraenkungen Fuer Altaktionaere Beim Boersengang
Der Boersengang eines Unternehmens dient regelmassig nicht nur der Beschaffung zusatzlichen Kapitals, sondern wird oft auch Teil einer "Exit-Strategie" sein. Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Altaktionare alsbald nach dem Boersengang von ihren Altbestanden trennen und der Aktienkurs deshalb unter Druck gerat. Um diese Gefahr zu verringern, verpflichten sich meist die Altaktionare in sogenannten Lock-up Vereinbarungen ihre Aktien nach dem Boersengang fur einen bestimmten Zeitraum nicht zu veraussern. Die Arbeit untersucht diese, im deutschen Recht weitestgehend nicht reglementierten, Lock-up Vereinbarungen. Sie weist nach, dass es einer starkeren gesetzlichen Regulierung nicht bedarf und mundet in einem Vorschlag zur kautelarjuristischen Ausgestaltung solcher Vereinbarungen.