Der Begriff Compliance ist zu einem Modebegriff geworden und hat vor allem bei der Bekampfung von Korruption, im Kapitalmarktrecht und im Kartellrecht Eingang in die Rechtssprache gefunden. Er steht fur ein organisatorisches Konzept zur Gewahrleistung regelkonformen Verhaltens. Die seit Jahren stetig steigenden Bussgelder bei Kartellverstoessen haben den Praventionsbedarf bzw. den Bedarf nach Compliance in den Fokus der Diskussion geruckt. Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit umfassend die kartellrechtsbezogenen Organisations- und Sorgfaltspflichten von Organmitgliedern in der Aktiengesellschaft, um einen rechtlich geforderten Mindeststandard kartellrechtlicher Compliance abzuleiten. Darauf aufbauend bietet die Arbeit ein umfassendes und praxisorientiertes Konzept zur Organisation kartellrechtlicher Compliance bzw. zur Pravention von Kartellverstoessen und Sorgfaltspflichtverletzungen.