Rechtsvergleichung kann immer dort aussagekraftig sein, wo aufgrund der Entwicklung der modemen Gesellschaften Fragestellungen notwendiger- weise in allen entwickelten Rechtssystemen auftauchen. Fur die K ntroll- dichte bei der Uberprufung von Verwaltungsentscheidungen gilt dieses in besonderem MaBe. Wenn sich auch aus der verfassungsrechtlichen Lage und der besonderen Verwaltungstradition unterschiedliche Perspektiven erge- ben, so steht doch die Grundfrage der Aufteilung der Verantwortung zwi- schen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Rechtsordnun- gen stark im Vordergrund. Die vom Max-Planck-lnstitut fur auslandisches Offentliches Recht und Volkerrecht im Herbst 1990 durchgefUhrte Veranstaltung sollte zu einer Klarung der Fragestellungen vor allem durch Einbeziehung von auslandi- schen Experten fUhren, die die deutsche Rechtslage ausreichend ubersahen. Der gesamte Band wird daher in deutscher Sprache vorgelegt. Er enthalt zuniichst neun schriftliche Berichte uber ausgewahlte Lander und die Euro- paischen Gemeinschaften, die die Grundlage fUr das Kolloquium schaffen sollten. 1m AnschluB hieran sind die drei vergleichenden, auf der Grundlage der schriftlichen Berichte erarbeiteten Referate, die auf dem Kolloquium mundlich prasentiert wurden, sowie die Diskussionsbeitrage der Teilnehmer abgedruckt. Das Erscheinen des Bandes hat sich bedauerlicherweise durch einige Umstande verzogert. Wir hoffen, daB der Inhalt gerade auch in der deutschen Verwaltungsrechtslehre und -praxis Beachtung finden wird. Heidelberg, im August 1992 JOCHEN ABR. FROWEIN Inhaltsverzeichnis Landesbericht Frankreich 1 CLEMENS LERCHE I. Vorbemerkung zum gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln . 1 II. Allgemeiner Teil 3 1. Zugang zu den Gerichten 3 2. Beweislastverteilung und Tatsachenfeststellung .