Mit dem Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 wurde im Heiligen Roemischen Reich deutscher Nation eine erste konfessionelle rechtliche Koexistenzordnung geschaffen. Sie hat das Verhaltnis von Staat und Kirche in der Folgezeit grundlegend verandert. Diese Ordnung ermoeglichte eine Entwicklung, in der der Staat fortan nicht mehr als religioese, sondern nur noch als politisch-weltliche Einheit verstanden wurde. Die Gewahrung des Rechts auf Auswanderung (ius emigrandi) an die andersglaubigen Untertanen war ein erster, wenn auch bescheidener Schritt auf dem Weg zur heutigen Anerkennung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Der Tagungsband dokumentiert ein Symposion, das am 22. September 2005 in der Franzoesischen Friedrichstadtkirche in Berlin stattfand. Seine Zielsetzung war nicht nur, die historische Bedeutung dieses fur die innere Ordnung des Heiligen Roemischen Reiches zentralen Reichsabschieds in Erinnerung zu rufen. Man ging vor allem der Frage nach, welche Bedeutung einige der damals getroffenen Regelungen bis in unsere Gegenwart haben. Dabei wurde eine Brucke vom Jahre 1555 zum Vertrag uber eine Verfassung fur Europa aus dem Jahre 2004 geschlagen.