Der bis heute umfangreiche landwirtschaftliche Grundbesitz kirchlicher Koerperschaften ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und verdankt seinen Fortbestand dem Festhalten der Kirchen an den ubertragenen bzw. erworbenen Flachen. Allein die Koerperschaften der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind nach dem Staat zweitgroesster Grundbesitzer landwirtschaftlicher Grundstucke in Niedersachsen, andere Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland stehen dem kaum nach. Im Staatskirchenrecht stellt sich die Frage nach Widmung und Schutz dieser Vermoegensart; im kirchenrechtlichen Bereich sind die Besitzverhaltnisse, der Verwaltungsaufbau sowie die Verwaltungsgrundsatze von Bedeutung; in allgemein-rechtlicher Hinsicht interessieren insbesondere die pachtrechtlichen Verhaltnisse zwischen den Kirchen und Landpachtern. UEber die rein rechtlichen Fragen hinaus mussen sich die kirchlichen Eigentumer von Acker, Wald und Wiese mit dem Sinn dieser Anlageform und der Verwendung der daraus erwachsenen Einnahmen beschaftigen.