Die Kirchenklausel Des § 9 Agg Im Kontext Des Kirchlichen Dienst- Und Arbeitsrechts
Europaisches Antidiskriminierungsrecht beeinflusst das deutsche kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Auslegung des 9 AGG, welcher kirchlichen Arbeitgebern eine unterschiedliche Behandlung ihrer Arbeitnehmer wegen der Religion ermoeglicht. Neben der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf kirchliche Dienstverhaltnisse wird unter Heranziehung des Vertrags von Lissabon der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht deutscher Pragung durch das Gemeinschaftsrecht gewahrleistet wird. Ausgehend von theologischen Lehren untersucht der Autor die Vereinbarkeit von kirchlichen Loyalitatsanforderungen mit den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei wird rechtsvergleichend auf die Unterschiede der evangelischen und katholischen Kirche eingegangen.