Eine zweitagige Veranstaltung versammelte im April 2002 zahlreiche Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis im Kirchenamt der EKD, Hannover. Dabei ging es um die derzeitige Lage des deutschen Staatskirchenrechts und dessen Perspektive im Hinblick auf die anstehende Neugestaltung der Zustandigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Referenten waren Prasident v. Vietinghoff, Hannover, Altmaier, MdB, Berlin, Prof. Brenner, Jena, Prof. Weber, Frankfurt, VRiBAG Schliemann, Erfurt, BVR a. D. Prof. Kirchhof, Heidelberg. Sie und die Teilnehmer stimmten weitgehend darin uberein, dass sich durch die europaische Entwicklung eine Beseitigung der Gewahrleistungen des Grundgesetzes im Grundsatz nicht abzeichnet. Einigkeit bestand darin, dass es allerdings nicht gelingen werde und auch nicht gelingen musse, alle nach deutschem Recht bestehenden kirchlichen Rechtspositionen im europaischen Recht abzusichern.