Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) und die eigens zu seiner Verwaltung bestellte Klosterkammer Hannover (KIK) gehoeren zu den uberkommenen heimatgebundenen Einrichtungen des Landes Niedersachsen.
Der AHK ist eine selbstandige oeffentlich-rechtliche Stiftung, bestehend aus Gutermassen geistlicher Herkunft, die trotz Reformation, Gegenreformation und Sakularisation ausschliesslich den ursprunglichen Zwecken verwandten Bestimmungen erhalten geblieben sind. Seine jetzige Rechtsgestalt erhielt der AHK durch koenigliches Stiftungspatent aus dem Jahre 1818, als dieser nach Beendigung der napoleonischen Wirren rekonstituiert und durch ehemals roem.-kath. Sakularisationsgut vermehrt wurde. Gegrundet wurde der AHK im Jahre 1542 durch Herzogin Elisabeth von Calenberg-Goettingen, seine Anfange liegen im vorreformatorischen landesherrlichen Kirchenregiment. Die Verwaltung der im AHK zusammengefuhrten Gutermassen geistlichen Ursprungs erfolgte von Anfang an durch eigens beauftragte Beamte (1591 erstmals "Klostersekretar" genannt) der furstlichen Kammer; die mit diesen Aufgaben betraute Abteilung wurde bereits 1694 als "Kurf. Kloster-Cassa" und 1718 erstmals als "Koenigliche Klosterkammer" bezeichnet.
In Klosterfonds und Klosterkammer, Ergebnis einer einmaligen Entwicklung innerhalb der welfischen Lande, gelangte ein Institut des konfessionellen Territorialstaates rechtlich unverandert und in seiner Funktion unbeeintrachtigt in den modernen, religioes neutralen Verfassungsstaat hinuber und erbringt seit seiner Grundung ununterbrochen gemass seinen Stiftungsbestimmungen Leistungen von hoher kirchlicher, kultureller und sozialer Bedeutung.