Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts finden wir in Deutschland und OEsterreich zahlreiche katholische Priester als aktive Parlamentarier in Parteien und Parlamenten. Nicht nur in der Zeit des Kulturkampfes sind sie dort fur die christlichen Werte ebenso mit Nachdruck eingetreten, wie ihre evangelischen Amtsbruder, die sich bis heute eine Teilhabe am politischen Diskurs als Parlamentarier bewahrt haben. Katholische Priester fehlen indes in den Bundes- und Landerparlamenten - mit einer Ausnahme im Hessischen Landtag - in Deutschland und OEsterreich heute vollstandig. Worin liegt diese katholische Abstinenz begrundet? Der Autor geht dieser Frage nach und untersucht einschlagige Regelungen des Staatskirchenrechts - mit der Zentralnorm des Art. 32 Reichskonkordat - und des katholischen und evangelischen Kirchenrechtes und stellt die Normen in den jeweiligen Staaten- und verfassungsgeschichtlichen Kontext. Interessant ist dabei die unterschiedliche Art der Regelung der Thematik in den beiden grossen christlichen Kirchen, die von Beurlaubung des Pfarrers als Mandatstrager bis hin zum ausdrucklichen Verbot der UEbernahme eines oeffentlichen Amtes und Mandates reicht.