Die Rechtmaeßigkeit Europaeischer Fernsehquoten Aus Kompetenzieller, Grundrechtlicher Und Welthandelsrechtlicher Sicht
Die EG-Fernsehrichtlinie begunstigt die europaische Programmindustrie durch Fernsehquoten zugunsten europaischer Werke. Ihre nahezu einhellige Bewertung als kulturpolitisches Instrument zum Schutz der kulturellen Identitat Europas vor der Uberreprasentation aussereuropaischer, insbesondere US-amerikanischer Inhalte lasst sich jedoch nicht plausibel begrunden. Die Fernsehquoten sind vielmehr Teil einer aussenhandelspolitischen Strategie der Gemeinschaft, wonach der europaischen Programmindustrie durch Marktinterventionen der Zugang zu einem strategisch wichtigen Marktsegment eroffnet werden soll. Als genuines Wirtschaftsrecht beeintrachtigen die Fernsehquoten die mitgliedstaatliche Kulturhoheit nur unwesentlich. Problematisch ist jedoch ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten und den Vorgaben des GATT."