Das EU-Kartellrecht rückt vor allem durch die immens hohen Bußgelder ins Blickfeld. Daher wird näher beleuchtet, inwieweit die Sicherungen der EMRK und des Strafrechts eingreifen und damit die Grundsätze ne bis in idem, nulla poena sine culpa und in dubio pro reo. Bloße Vermutungen können schwerlich ausreichen. Entgegen dem EuGH im Urteil Schenker ist auch ein Verbotsirrtum zuzulassen.
Im materiellen Kartellrecht besonders brisant ist die Frage der Zurechnung des Verhaltens von Tochter- und Schwestergesellschaften sowie die Austarierung zwischen freiem unternehmerischen Verhalten und dem Angewiesensein anderer Unternehmen auf Zugang etwa zu Plattformen. Dafür stehen insbesondere die Microsoft-Urteile. Das Kartellverfahren wurde durch den Konflikt zwischen Kronzeugenschutz und Akteneinsichtsrecht überschattet (Urteile Pfleiderer, Donau Chemie). In der Fusionskontrolle, die durch die vermehrten Firmenzusammenschlüsse wieder stärker ins Blickfeld rückt, waren wichtige Zuständigkeitsfragen Gegenstand der Entscheidungspraxis (Fall Holcim).
Diese und weitere Fragen werden praxisorientiert und mit wissenschaftlicher Gründlichkeit bearbeitet. Die Darstellung wuchs gegenüber der letzten Auflage um mehr als die Hälfte.