Offener Jugendstrafvollzug, Vollzugsbedingungen Und Legalbewaehrung Von Freigaengern Aus Der Jugendstrafvollzugsanstalt in Rocke
Vollzugsziel ist im offenen und im geschlossenen Vollzug die Umwandlung von deviantem in konformes Verhalten. Ob dies bei jugendlichen Gefangenen durch den Vollzug von Jugendstrafe gelingt, ist nach wie vor umstritten. In der Diskussion stehen dabei Sinn und Zweck staatlichen Strafens, die sich in Forderungen nach mehr Resozialisierung, aber auch nach einer starkeren Gewichtung der allgemeinen Strafzwecke von Schuldausgleich bis Generalpravention widerspiegelt. Nach der Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen des offenen Strafvollzuges und der Rahmenbedingungen in der JVA Rockenberg werden die Ruckfalligkeit von inhaftierten Jugendlichen aus dem offenen und geschlossenen Vollzug untersucht und die Zusammenhange zwischen den kriminologischen Daten und der Legalbewahrung hergestellt."