Splitting-Beteiligungen an Kommanditgesellschaften
Durch Splitting-Beteiligungen an Kommanditgesellschaften lassen sich die Vorteile der steuerlichen Mitunternehmerschaft mit den haftungsrechtlichen Vorteilen einer Fremdfinanzierung verbinden. Entgegen eines verbreiteten Eindrucks sind zusatzliche stille Einlagen oder Darlehen der Kommanditisten nicht notwendig wie Eigenkapital zu behandeln. Vielmehr ist zwischen mehreren Formen des Splittings und verschiedenen Einzelfragestellungen zu differenzieren. Das Buch zeigt zunachst die verschiedenen Formen auf und stellt im Anschluss daran systematisch ihre Beendigung, Behandlung in Liquidation und Konkurs sowie die bislang noch kaum untersuchte Anwendbarkeit der 171 ff. HGB dar."