Die boesglaeubige Markenanmeldung - Geschichte und aktuelle Probleme
Das Markengesetz sieht in 8 Abs. 2 Nr. 10 vor, dass Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die boesglaubig angemeldet wurden. Der Autor untersucht den Begriff der Boesglaubigkeit, vor allem unter Berucksichtigung seiner rechtshistorischen Entwicklung sowie der hierzu unter Geltung des Markengesetzes von der deutschen Rechtsprechung und Literatur gebildeten Fallgruppen. Daneben widmet sich dieses Buch der Beurteilung der Boesglaubigkeit einer Markenanmeldung unter aussermarkenrechtlichen Gesichtspunkten.
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