Im September 1992 trat der Straftatbestand der Geldwasche, 261 StGB, im November 1993 das Geldwaschegesetz in Kraft. Die vorliegende Arbeit untersucht die Strafbarkeit von Mitarbeitern der Kreditinstitute sowohl nach 261 StGB als auch nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften. Besonderer Schwerpunkt ist neben der Einordnung typischer Bankgeschafte in den objektiven Tatbestand des 261 StGB die Untersuchung einer moglichen Einschrankung der Strafbarkeit fur Bankbedienstete. Des weiteren wird die Strafaufhebungsmoglichkeit nach 261 Abs. 9 StGB und der hierbei auftretende Konflikt mit 11 GwG erortert. Wesentliches Ergebnis der Arbeit ist, dass das Risiko strafbaren Handelns fur Bankmitarbeiter seit der Einfuhrung des 261 StGB unverhaltnismassig hoch ist und daher eine Anderung der Vorschrift durch Anhebung der Strafbarkeitsschwelle fur Bankangestellte mittels eines Berufsgruppenprivilegs erforderlich erscheint."