Die Grundlegenden Wertungen Des Gewerbesteuerrechts
Gewerbesteuern hat es schon immer gegeben. In der Neuzeit jedoch entstand ein immer grosser werdender Rechtfertigungsbedarf durch den Siegeszug der Einkommens- und Umsatzbesteuerung. Versuche, einen sachgerechten Platz fur die Gewerbesteuer im Steuergefuge zu finden, hatten wegen der Uberweisung des Steueraufkommens an die Gemeinden, der sog. Realsteuergarantie, im Grundgesetz und der Finanzschwierigkeiten der Gemeinden bisher keinen Erfolg. Die Wiedervereinigung hat nun endlich Handlungsspielraum eroffnet. Die Arbeit kommt zu dem wesentlichen Ergebnis, dass das Aquivalenzprinzip, also Aufwendungen der Gemeinden zugunsten der Unternehmen, die Abgabe nur zu 25% ihres derzeitigen Aufkommens rechtfertigen kann. Die restlichen 75% konnen nur durch das Leistungsfahigkeitsprinzip gerechtfertigt werden, doch ist die Steuer um gut ein Drittel ihres Aufkommens zu hoch."