Abgeordnetendiaeten Und Staatliche Fraktionsfinanzierung in Den Fuenf Neuen Bundeslaendern
Uber ihre finanzielle Ausstattung entscheiden die Abgeordneten auch in den neuen Bundeslandern selbst. Dieses Grundproblem fuhrt zu den bekannten Missstanden: In fraktionsubergreifender Einigkeit genehmigen sich auch ostdeutsche Parlamentarier mittels undurchsichtiger Regelungen grosszugige Ubergangsgelder, eine uberzogene Altersversorgung und uppige Fraktionszuschusse. Ostdeutsche Besonderheiten sind z.B. Sonder-Altersversorgungen fur die ersten Landtage, die Vielzahl von Funktionszulagen und die Indexierung der Entschadigung in der Thuringer Verfassung. Etliche Regelungen und Praktiken der ostdeutschen Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung halten einer verfassungsrechtlichen Uberprufung nicht stand. Abhilfe bietet ein transparentes Verfahren und eine wirksame Rechnungshof-Kontrolle."