Andreas Fisahn verfolgt die Spur der Öffentlichkeitsbeteiligung in planerischen Entscheidungen von den Anfängen im aufgeklärten Absolutismus und der liberalen Epoche bis in die Gegenwart. Dabei geht er der Frage nach, welcher rechtliche Status der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeordnet werden kann. Das macht es erforderlich, nicht nur die einzelnen Regelungen, sondern insbesondere den historischen Kontext und die vorherrschende staatsrechtliche Diskussion zu analysieren. Der Autor entwickelt die These, daß der Öffentlichkeitsbeteiligung ein demokratischer Status zuzuschreiben ist. Eben dieser kann in der historischen Spurensuche für den Beginn der Beteiligungsrechte als Kompensation für mangelnde zentralstaatliche Demokratie herausgearbeitet werden. Die Bewertung verschiebt sich mit den antiliberalen Tendenzen im Kaiserreich und macht es heute noch schwierig, die Beteiligungsrechte im Kontext der Staatstheorie angemessen zu erfassen. So unternimmt Andreas Fisahn den Versuch, eine zivilgesellschaftlich orientierte Theorie der Demokratie zu entwickeln, mit deren Hilfe die Beteiligung als Element derselben verstanden werden kann. Eine solche Konzeption hat selbstverständlich Konsequenzen für die konkrete (gerichtliche) Bewertung der Beteiligung in planerischen Verwaltungsverfahren, die in diesem Band herausgearbeitet werden.