Seit dem Erscheinen des 1. Bandes (Behandlungsleitlinie Schizophrenie) der Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie 1998 hat sich die Diskussion uber die Notwendigkeit und Qualitat von Leitlinien intensiviert. Leitlinien orientieren sich am Referenzbereich diagnosti- scher und therapeutischer Evidenz; sie sollen den Arzt nicht binden, drucken aber doch eine gewisse Verbind- lichkeit aus. Sie muss en dem jeweiligen Stand des Wis- sens angepaBt werden und sollten sich - in Anlehnung an 70 SGB V -auf das Ausreichende und ZweckmaBige beschranken, das Notwendige nicht uberschreiten und den Kosten/Nutzen-Aspekt nicht auGer Acht lassen. Es gehort zu den genuinen Aufgaben der medizi- nisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Leitlinien zu entwickeln und ihren Praxis transfer zu gewahrleisten. Urn die Vielzahl - zum Teil von verschiedenen Organisa- tionen - entwickelter Leitlinien in ihrer Qualitat zu si- chern und zu optimieren, hat die Arztliche Zentralstelle Qualitatssicherung (AZQ) eine Clearing stelle eingerich- tet. Die entwickelte Checkliste zur Beurteilung von Leit- Iinien stellt das formale Bewertungsinstrument dar (AZQ 1998). Mit Hilfe dieser Bearbeitungskriterien, die auch von der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Me- dizinischer Fachgesellschaften (AWMF) anerkannt wer- den, konnen die von den zustandigen Fachgesellschaften entwickelten Leitlinien fur spezielle Krankheitsbilder und Behandlungsformen auch selbst evaluiert werden. Die Deutsche Gesellschaft fur Psychiatrie, Psychothe- rapie und NervenheiIkunde (DGPPN) arbeitet intensiv VI Vorwort an der Entwicklung des konzeptuellen und instrumentel- len Rustzeugs fur die Einfuhrung qualitatssichernder MaBnahmen in Psychiatrie und Psychotherapie.