Gegenstand der Arbeit ist die rechtliche Fassung der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene. Die Internationalisierung führt vermehrt zu Normsetzung auf völkerrechtlicher Ebene, durch die Individuen unmittelbar oder mittelbar betroffen sein können. Um die notwendige Akzeptanz zu finden, muss solche Hoheitsgewalt hinreichend legitimiert sein. Mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Ansatzes wird am Beispiel des 1267-Sanktionsregimes der Vereinten Nationen das Prinzip der UN-Treue hergeleitet, aus dem sich eine Bindung des UN-Sicherheitsrates an Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ergibt. Anhand dieses Maßstabs werden die für seine Akzeptanz notwendigen Verbesserungen des 1267- Sanktionsregimes erarbeitet. Das Treueprinzip lässt sich des Weiteren auf der Ebene des Rechtsschutzes als Prinzip der „Justiztreue“ nachweisen und bestätigt so seine Geeignetheit und Wirkungskraft im Rahmen der Ausübung von Hoheitsgewalt auf völkerrechtlicher Ebene.