Ertragsteuerliche Behandlung Von Sanierungsgewinnen
Zur Sanierung eines Unternehmens werden regelmassig Massnahmen ergriffen, im Rahmen derer die Glaubiger auf ihre Forderungen verzichten. Dem Unternehmen entstehen dadurch Betriebsvermoegensmehrungen, die grundsatzlich der Besteuerung unterliegen. Diese ertragsteuerliche Belastung des Unternehmens steht jedoch nicht nur im Zielkonflikt mit dem Insolvenzrecht, sondern verstoesst auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit. Der Autor geht der Frage nach, ob die gegenwartige Rechtslage geeignet ist, diesen Konflikt zwischen den Gewinnauswirkungen von typischen Sanierungsmassnahmen einerseits und der Wahrung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit andererseits sachgerecht zu loesen.
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