Die Bemuehungen Im Herzogtum Nassau Um Die Einfuehrung Von Muendlichkeit Und Oeffentlichkeit Im Zivilprozeßverfahren. 1806 - 186
Mundlichkeit und Offentlichkeit gehoren heute zu den rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsatzen unserer Prozessordnungen. Die Bemuhungen um ihre Einfuhrung im Zivilprozessverfahren des Herzogtums Nassau ist Gegenstand der Arbeit. Dabei stutzt sich der Autor auf bisher noch unveroffentlichte Gesetzentwurfe. Auch in einem deutschen Kleinstaat - wie Nassau - waren mehrfach Initiativen vorhanden, die von der Staatsregierung und von Richtern und Abgeordneten ausgingen, um liberale Gesetze einzufuhren. Warum sie scheiterten, wird ebenso dargestellt wie ein Vergleich mit der Situation im benachbarten Grossherzogtum Hessen."