Die Erforschung des römischen Rechts wendet sich zunehmend den Realitäten des antiken Rechtslebens zu. Dahinter steht die Erkenntnis, dass sich auch das rechtswissenschaftliche Schrifttum der römischen Juristen zu einem erheblichen Teil auf die Vorgänge des Rechtsverkehrs bezog. Zugleich erlaubt die epigraphische Überlieferung einen unmittelbaren Einblick in die Rechtsgeschäfte des antiken Alltags. Die urkundlich überlieferte Rechtspraxis und das rechtswissenschaftliche Schrifttum der iurisconsulti sind aufeinander zu beziehen und erschließen sich in ihrer Wechselbeziehung der heutigen Forschung. Mit diesem Blickwinkel greifen die Autoren des Bandes verschiedene Sachfragen des römischen Vertragsrechts auf. Beiträge zur Ausbreitung des römischen Rechts und zu Nachbarrechten der Antike, aber auch zur kulturellen Bedeutung des romanistischen Erbes in der europäischen Geistesgeschichte, runden den Band ab.