Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erhöht, allerdings dürfte sich das den Gläubiger stärker schützende Registerpfand weitgehend durchsetzen. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung solcher Probleme erscheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der Ähnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung.